Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser sinken weiter, die Wassertemperaturen sind vielerorts hoch. Der Kanton schränkt deshalb den Gemeingebrauch von Wasser ein. Die Einschränkung tritt ab sofort ein und gilt bis auf Widerruf. Im Wald ist zudem grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.
Per sofort ist per Allgemeinverfügung der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee; der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.