02.09.2026
Widerruf der Allgemeinverfügung vom 03. Juli 2026 betreffend das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot sowie das Verbot des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren im Wald und in Waldesnähe (200 m) und das Steigenlassen von Himmelslaternen.
https://www.sg.ch/umwelt-natur/wald/-rund-um-den-st-galler-wald/waldbrandgefahr.html
Das kommunale Feuerverbot in der Politischen Gemeinde Schänis bleibt weiterhin bestehen !