POLITISCHE GEMEINDE SCHÄNIS
Einbürgerungsrat Schänis
Der Einbürgerungsrat Schänis hat am 16. September 2026 folgenden Personen das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Schänis und der Ortsgemeinde Schänis verliehen:
• List, Wolfgang, deutscher Staatsangehöriger, geb. 08.10.1959, verheiratet,
• List geb. Marschall, Grit, deutsche Staatsangehörige, geb. 14.05.1970,
beide wohnhaft Obere Leimenstrasse 1, 8718 Schänis
• Sulaiman, Daijeen Mohammed Hassan, irakische Staatsangehörige, geb. 08.02.1990,
geschieden,
• Sulaiman, Jasmin, irakische Staatsangehörige, 17.11.2019, ledig,
• Sulaiman, Pelin, irakische Staatsangehörige, 12.07.2021, ledig,
alle wohnhaft Ziegelhof 15, 8718 Schänis
In Anwendung von Art. 19 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) wird ein Auflageverfahren durchgeführt. Das Einbürgerungsdossier wird unter Eröffnung einer Ein-sprachefrist von dreissig Tagen, d. h. vom 16. Oktober 2026 bis 14. November 2026, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Wer in der Politischen Gemeinde Schänis stimmberechtigt ist, kann das Einbürgerungsdossier einsehen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind vor Ablauf der Auflagefrist dem Einbürgerungsrat Schänis, Gemeindehaus, Oberdorf 16, 8718 Schänis, einzureichen.
Schänis, 22. September 2026 EINBÜRGERUNGSRAT SCHÄNIS