Referendumsvorlage

Fakultatives Referendum in Anwendung von Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes (sGS
151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schanis:


Gegenstand

Heimreglement der Politischen Gemeinde Schanis fiir das Wohn- und Pflegezentrum
Kreuzstift (vom Gemeinderat erlassen am 21. September 2026)

Mit dem neuen Reglement wird das seit 1. Januar 2018 in Vollzug stehende Heimreglement
für das Alters- und Plegezentrum Kreuzstift vom 9. Oktober 2017 aufgehoben. Wobei das neue Reglement keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen erfährt, sondern vielmehr einige Präzisierungen sowie die Aktualisierung verschiedener Begrifflichkeiten enthält.


Referendumsfrist: 22. Oktober bis 30. November 2026

Öffentliche Auflage: Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss)
Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik "Neuigkeiten" auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden.


Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
276 Unterschriften


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat,
8718 Schänis, einzureichen.


Schänis, 24. September 2026 GEMEINDERAT SCHÄNIS