Gemeinden: Schänis und Glarus Nord
Standort: 8718 Schänis, 8867 Niederunen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
für:
S-2551098.1
Transformatorenstation Chöllen
- Neubau der TS Chöllen auf der Parzelle 516 der Gemeinde Schänis
Koordinaten: 2722157 / 1222945
L-2551035.1
24 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Niederurnen und Mess-Transformatorenstation Forren, SAK-Teil
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung, als Ersatz der bestehenden MS-Freileitung
- Ein Teil der Rohranlage wurde durch das AXPO Projekt L-0118525.4 genehmigt
- Ersetzt: L-0130691
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 959, 589, 570, 597, 487, 1469, 584, 583, 506, 507, 498, 510, 509, 534, 1870, 531, 516, 514, 1635 in der Gemeinde Schänis
- Grabarbeiten im Bereich der Pazellen 301 und 1503 der Gemeinde Glarus Nord
Koordinaten: von 2721601 / 1224379 nach 2723519 / 1220631
L-2556731.1
24 kV-Kabel zwischen der Mess-Transformatorenstation Forren, SAK-Teil und der Transformatorenstation Escherstrasse
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Ersetzt L-0161328
- Grabarbeiten im Bereiche der Parzellen 959, 589, 570, 597, 487, 1469, 467, 1666 in der Gemeinde Schänis
Koordinaten: von 2721601 / 1224379 nach 2721848 / 1223968
L-2556769.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Escherstrasse und Chöllen
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 487, 1469, 584, 583, 506, 507, 510, 509, 534, 1870, 531, 516, 467, 498, 201 in der Gemeinde Schänis
Koordinaten: von 2721848 / 1223968 nach 2722156 / 1222947
L-2556774.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Eichen und Chöllen
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Ersetzt L-0194089
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 507, 498, 510, 509, 534, 1870, 531, 516 in der Gemeinde Schänis
Koordinaten: von 2722193 / 1223571 nach 2722156 / 1222947
L-2556778.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Säumergut und Chöllen
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Ersetzt L-0194089
Koordinaten: von 2721361 / 1223865 nach 2722156 / 1222947
L-0178201.3
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Chöllen und Ziegelbrücke
- Bestehende MS-Kabelleitung in die neue TS Chöllen verlängern, teilweise in neuer Rohranlage
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 516 und 531 in der Gemeinde Schänis
Koordinaten: von 2722158 / 1222949 nach 2723016 / 1221813
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
IBG Engineering AG
Eternitstrasse 3a
8867 Niederurnen
St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Vadianstrasse 50
9000 St. Gallen
im Namen von
EVS Energieversorgung Schänis AG
Oberbirgstrasse 4
8718 Schänis
St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Vadianstrasse 50
9000 St. Gallen
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 18. September 2025 bis zum 17. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung Schänis, Oberdorf 16, 8718 Schänis öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
- Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
- Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/5925/9cae8b698c online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf