POLITISCHE GEMEINDE SCHÄNIS
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 15. September 2025 erlassen:
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Teilstrassenplan und Strassenprojekt "Sanierung Wolfschlaggasse"
Beim vom Strassenprojekt betroffenen Abschnitt der Wolfschlaggasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse dritter Klasse. Mit der Umsetzung des Strassenprojektes wird weder die Klassierung noch der Umfang der klassierten Verkehrsfläche geändert.
In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Planverfahren durchgeführt. Teilstrassenplan und Strassenprojekt werden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, d. h. vom 21. Oktober bis 19. November 2025 öffentlich aufgelegt.
Wer Grundeigentümerbeiträge leisten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Beitragsplan in Kenntnis gesetzt (Art. 42 Abs. 2 Strassengesetz).
Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik "Neuigkeiten" auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Schänis, 15. September 2025 GEMEINDERAT SCHÄNIS