Referendumsvorlage

Fakultatives Referendum in Anwendung von Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schänis:

 

Gegenstand

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis (vom Gemeinderat erlassen am 10. November 2025)

Mit dem neuen Reglement wird das bisherige Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis vom 31. Januar 2018 aufgehoben.

Referendumsfrist:    5. Januar bis 13. Februar 2026

Öffentliche Auflage:   Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss)

Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik "Neuig-

keiten" auf unserer Webseite www.schaenis.ch einge-

sehen werden.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 
276 Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat, 8718 Schänis, einzureichen.

 

Schänis, 10. November 2025   GEMEINDERAT SCHÄNIS