BESTATTUNGSAMT SCHÄNIS
 

Gräberräumung Friedhof Schänis

Für folgende Gräber ist die gesetzliche Grabesruhe abgelaufen:

- Erdbestattungsgräber Reihe 30 (Bestattung 2004 bis April 2006)
- Urnengräber Reihen 10 und 11 (Bestattung 2013 bis Januar 2016)
- 1 Kindergrab (Bestattung 2003)

 

Die Gemeinde Schänis wird diese Gräber ab 27. April 2026 räumen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Einfassungen, Pflanzen usw. zwischen 13. und 26. April 2026 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde entschädigungslos über Grabmäler, Pflanzen usw., welche nicht entfernt worden sind.

Die Entfernung von Grabsteinen, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verfügungsberechtigten erfolgen. Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Schänis (055 619 61 74).
 

Schänis, 21. Januar 2026                   Das Bestattungsamt