Fakultatives Referendum in Anwendung von Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schänis:
Gegenstand
Heimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Wohn- und Pflegezentrum Kreuzstift (vom Gemeinderat erlassen am 21. September 2026)
Mit dem neuen Reglement wird das seit 1. Januar 2018 in Vollzug stehende Heimreglement für das Alters- und Plegezentrum Kreuzstift vom 9. Oktober 2017 aufgehoben. Wobei das neue Reglement keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen erfährt, sondern vielmehr einige Präzisierungen sowie die Aktualisierung verschiedener Begrifflichkeiten enthält.
Referendumsfrist: 22. Oktober bis 30. November 2026
Öffentliche Auflage: Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss)
Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik "Neuigkeiten" auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden.
Quorum für das Zustandekommen
eines Referendumsbegehrens: 276 Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat, 8718 Schänis, einzureichen.
Schänis, 24. September 2026 GEMEINDERAT SCHÄNIS