Ausgangslage

Der angepasste Richtplan Kanton Glarus unterstand bis 31. Juli 2025 der öffentlichen Mitwirkung. Der Richtplan Kanton Glarus sieht unmittelbar an der Schänner Gemeindegrenze zu Glarus Nord zwei angebliche Eignungsgebiete für Windenergie vor:

  • Eignungsgebiet «Bilten Ost»: Das angebliche Eignungsgebiet «Bilten Ost» soll als Festsetzung im Richtplan aufgenommen werden. Nach Ansicht des Kantons Glarus weist «Bilten Ost» ein die betroffenen Schutzinteressen überwiegendes Nutzungsinteresse auf.
  • Eignungsgebiet «Bilten West»: Beim angeblichen Eignungsgebiet «Bilten West» sieht der Kanton Glarus noch Koordinationsbedarf – und zwar insbesondere in Bezug auf das Flugfeld des Flugplatzes Schänis. «Bilten West» soll daher als sogenanntes Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen werden.

Wankelmut in Glarus

Am 24. April 2019 sprach sich das Glarner Kantonsparlament gegen die Aufnahme von Windenergie-Zonen bei Bilten in den kantonalen Richtplan aus und folgte damit dem Antrag der Glarner Regierung, welche ebenfalls von den Windenergie-Zonen absehen wollte. Im übrigen bestätigte der Entscheid des Glarner Landrates die negative Haltung unserer Nachbargemeinde Glarus Nord gegenüber den Windenergie-Zonen. Denn der Gemeinderat Glarus Nord verzichtete damals im Zuge der Revision der Nutzungsplanung seinerseits darauf, Windenergie-Zonen in Bilten aufzunehmen. Die klare Beschlussfassung des Glarner Kantonsparlamentes scheint nach nur sechs Jahren Makulatur zu sein. Offenbar sind politischen Entscheiden im Kanton Glarus nur eine kurze Halbwertszeit vergönnt. Der freundnachbarschaftliche Hinweis, dass ein solches Vorgehen alles andere als vertrauensbildend für das Verhältnis zwischen Politik und Bürgerschaft ist, sei erlaubt.

Interessen der Nachbarn werden ignoriert

Apropos Nachbarschaft: Es ist erstaunlich, mit welcher Nonchalance der Kanton Glarus die Interessen seiner Nachbarn übergeht. Immerhin sollen die in ihrem Ausmass gigantischen und in ihrer Wirkung auf den Lebensraum der Anwohner verheerenden Windräder dereinst direkt an der Kantons- bzw. Gemeindegrenze erstellt werden. Allein der Umstand, dass die Glarner Stimmbürger das neue Stromgesetz – den sogenannten Mantelerlass – befürworteten, scheint dem Kanton Glarus nun Legitimation genug dafür zu sein, den Lebensraum ganzer Dörfer zu zerstören. Wohlgemerkt ist die Produktion von Energie aus Windkraft nur ein Teilaspekt des Mantelerlasses. Im übrigen sei in diesem Zusammenhang davon Kenntnis zu nehmen, dass die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Schänis den Mantelerlass an der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 klar ablehnte – notabene als einzige Gemeinde im Kanton St. Gallen. Hintergrund dieser Ablehnung ist nach Einschätzung des Gemeinderates wohl vor allem die Erkenntnis einer Bürgerschaftsmehrheit, dass Windenergieanlagen die Lebensqualität in Schänis massiv verringern würden – und zwar unabhängig davon, ob sie auf der St. Galler oder der Glarner Seite der Linth geplant werden.

Prämissen der Schänner Politik

Der hochwertige Naherholungsraum sowie der dörfliche Charakter sind zusammen mit der optimalen verkehrstechnischen Erschliessung die hauptsächlichen Standortvorteile der Politischen Gemeinde Schänis. Bei seinen Entscheiden orientiert sich der Gemeinderat Schänis an der Wichtigkeit einer intakten Natur und Umwelt. Denn Natur und Umwelt tragen massgeblich zu einer hohen Standort- und Lebensqualität bei und sollen auch für kommende Generationen erlebbar bleiben. Ebenso unterstützt der Gemeinderat die Erhaltung einer gesunden, naturnah produzierenden Landwirtschaft und fördert die Leistungen des Bauernstandes zur Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Des Weiteren stellt der Gemeinderat Schänis die Erhaltung und Aufwertung des Dorfbildes und des öffentlichen Raums im Ortskern mit gezielten Massnahmen sicher.

Negative Auswirkungen auf unsere Ziele

Mit den damit einhergehenden Zielen der Politischen Gemeinde Schänis kollidieren insbesondere folgende Auswirkungen der angeblichen Eignungsgebiete «Bilten West» und «Bilten Ost»:

  • Beeinträchtigung der Ortsbilder: Schänis und Maseltrangen sind als ISOS*-Objekte von nationaler Bedeutung ausgewiesen. Weitherum sichtbare Windanlagen als Ortshintergrund würden die Ortsbilder Schänis und Maseltrangen von nationaler Bedeutung massiv entwerten.

    *Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung

  • Zerstörung des Naherholungsraums der Schänner Bevölkerung: Die angeblichen Eignungsgebiete liegen entlang dem unter Naturschutz stehenden Linthdamm und unmittelbar bei den zwei Schutzgebieten «Tschächli» und «Tschachen». Zwischen Herbst 2008 und Frühjahr 2013 wurden der Linthkanal sowie die Hintergräben und Nebenkanäle grundlegend saniert, revitalisiert und naturnah ausgebaut. Das Linthwerk schützt die Linthebene zuverlässig vor Hochwasser. Neben seiner verstärkten Schutzfunktion ist das neue Linthwerk zum wichtigen Lebensraum für die Natur geworden und dient der Bevölkerung als Erholungsraum. Am Linthwerk ist der Mehrwert für die Natur beträchtlich. Zwei grosse Aufweitungen schaffen neue Lebensräume für Flora und Fauna. Zahlreiche Flussabschnitte haben Flachufer erhalten und dienen als Laichplätze für Fische. Die Wiesen auf den Dämmen werden extensiv bewirtschaftet, es entstanden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dieses Naturparadies liegt im Perimeter der angeblichen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und würde bei einer Realisierung derselben unwiderruflich zerstört.
  • Lärm: Schänis liegt im Talkessel des Voralpengebirges, das sich beidseitig des Dorfes hochzieht. Bereits jetzt ist in höher gelegenen Wohngebieten der Lärm der Autobahn A3 gut zu hören. Der Lärm von Autobahn und Windenergieanlagen würde sich durch die Kesselwirkung unserer Wohnlage kumulieren und die Lebensqualität in Schänis massiv einschränken.
  • Flugplatz Schänis: Der Flugplatz mit seinem abwechslungsreichen Flugbetrieb, den die Besucher am Rande der Piste hautnah mitverfolgen können, und das der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende, vor wenigen Jahren komplett neu erstellte Restaurant Segelflugplatz sind die Alleinstellungsmerkmale von Schänis. Gemäss Beurteilung des Gemeinderates Schänis, sind die vorgesehenen Richtplaneinträge unvereinbar mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), weil sie die im Sachplan eingetragenen Volten auf dem Flugplatz Schänis verletzen. Es besteht ein nicht heilbarer Konflikt zwischen dem Flugplatz Schänis bzw. den Festsetzungen im SIL und Windkraftanlagen. Solche Anlagen würden somit im Ergebnis das «Aus» für den Flugplatz Schänis bedeuten. Das wäre für den Gemeinderat Schänis inakzeptabel. Gegen eine allfällige Anpassung des SIL würde sich der Gemeinderat Schänis mit aller Kraft zur Wehr setzen. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Weiterbestand des Flugplatzes Schänis.
  • Entwertung der Liegenschaften: Eine kürzlich erschienene Publikation des Hauseigentümerverbandes der Region Winterthur kommt zu folgendem Schluss: «Die Wertminderung von Immobilien aufgrund der Immissionen von Windenergieanlagen ist abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 %. (…) Die Wertminderung reduziert sich in 1000 Metern Entfernung auf durchschnittlich 8 %. Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch 5 %. (…) Ab einer Distanz von zehn Kilometern haben Windenergieanlagen keinen Einfluss mehr auf die Immobilienpreise.» Es ist Pflicht und Aufgabe des Gemeinderates Schänis, seine Bürgerschaft vor einer solch massiven Entwertung ihrer Liegenschaften zu schützen.

Klare Stellungnahme des Gemeinderates Schänis

Der Gemeinderat nahm die Möglichkeit der Mitwirkung wahr und zeigte in seiner Stellungnahme der Glarner Regierung auf, dass Windenergieanlagen in den angeblichen Eignungsgebieten «Bilten Ost» und «Bilten West»

  • die verschiedenen Lebensräume entlang der sanierten Linth und den Erholungsraum als solchen stark belasten würden;
  • negative Auswirkungen auf verschiedene nationale Schutzgebiete (BLN) hätten, so dass deren Fauna und ihre Vernetzung untereinander gestört würden;
  • die sich in unmittelbarer Nähe befindenden Ortsbilder von nationaler Bedeutung in unverantwortlicher Art und Weise entwerten würden;
  • eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsraumes zur Folge hätten.

Um der Bevölkerung die hohe Lebensqualität in der Politischen Gemeinde Schänis zu erhalten, wird der Gemeinderat Schänis alle Rechtsmittel ausschöpfen, um Planung und Bau von Windenergieanlagen in seiner Nachbarschaft abzuwehren. Der Gemeinderat beantragte der Regierung des Kantons Glarus, auf die Aufnahme der angeblichen Eignungsgebiete «Bilten Ost» und «Bilten West» in den Richtplan Kanton Glarus gänzlich zu verzichten.

Öffentlich einsehbar

Die vollständige Stellungnahme des Gemeinderates Schänis im Rahmen der Mitwirkung zum Glarner Richtplan ist unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf der Webseite www.schaenis.ch öffentlich einsehbar.