Die Waldbrandgefahr hat sich wahrnehmbar entspannt, es sind daher keine weiteren Massnahmen notwendig. Durch die Rückstufung der Waldbrandgefahr wird die Aufhebung der kommunalen Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe empfohlen.
Räumungsfeuer sind nach wie vor durch den Gemeinderat zu bewilligen.
Der Gemeinderat Schänis erlässt demzufolge gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG folgende Allgemeinverfügung:
- Das kommunale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per sofort aufgehoben.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittel
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
28.10.2026, Gemeinde Schänis