Infolge der langanhaltenden ausserordentlichen Trockenheit erliess der Gemeinderat am 26. Juni 2026 ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe in der Politischen Gemeinde Schänis.
Die Waldbrandgefahr hat sich nach den mittlerweile gefallenen Niederschlägen wahrnehmbar entspannt, so dass das Verbot in Absprache mit den kantonalen Fachstellen und der Sicherheitskommission Schänis aufgehoben werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat Schänis erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1, abgekürzt FSG) folgende Allgemeinverfügung:
- Das kommunale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe vom 26. Juni 2026 wird per sofort aufgehoben.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittel
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert fünf Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.